GB/T 3091 „Geschweißte Stahlrohre für den Niederdruck-Flüssigkeitstransport“ (Version 2015 der Standardversion) wurde vom Nationalen Standardisierungsausschuss genehmigt und offiziell freigegeben, seit dem 1. Juni 2016 formale Umsetzung;Gleichzeitig ist die ursprüngliche Standardversion GB/T 3091-2008 offiziell ungültig!
Interpretation der wichtigen Bestimmungen der neuen nationalen Norm:
1. Verzinktes Gewicht – „Fazit“
In der neuen nationalen Norm werden zum Zinkschichtgewichtsindex von verzinkten Stahlrohren erstmals die „Grundanforderungen“ dargelegt!Nämlich: In der alten Version der Norm wurden nur „ausgehandelte Bedingungen“ auf der Grundlage erhöhter verbindlicher Standardanforderungen festgelegt: „Das Gesamtgewicht der Einheitsfläche der Innen- und Außenfläche von Stahlrohren mit verzinkter Schicht sollte nicht weniger als 300 g/m² betragen“.
Dadurch verlängert sich die durchschnittliche Lebensdauer von Stahlrohren um mindestens 30 %!!
2. Rohrende
Stahlrohre mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 114,3 mm (4 Zoll oder weniger) sollten mechanisch flach sein (ohne Grate am Ende).
3. Reparaturschweißen von Mängeln
Nach der Überarbeitung der neuen Norm wird die Reparatur von Mängeln wie folgt geändert: Elektrogeschweißte Stahlrohre mit gerader Naht und einem Außendurchmesser von weniger als 219,1 mm dürfen nicht durch Schweißen repariert werden.
Vergleich: GB/T3091-2008 legt fest, dass „Stahlrohre mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 114,3 mm nicht durch Schweißen repariert werden dürfen, Stahlrohre mit einem Außendurchmesser von nicht weniger als 114,3 mm dürfen die Defekte am Grundmetall reparieren und schweißen.“
4. Wandstärke
Die neue Norm legt den Mindestwert der Nennwandstärke von Stahlrohren fest, d. h. Tabelle 1 „Nenndurchmesser, Außendurchmesser, Nennwandstärke und Unrundheit von Stahlrohren mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 219,1 mm“ wird hinzugefügt, die Folgendes enthält: direkte Grundlage für die Konstruktion und Materialauswahl von Konstruktionseinheiten.
Ø Stahlrohre mit einer Nennwandstärke von weniger als ** klein dürfen nicht zum Standard GB/T3091-2015 werden!!
5. Stahlrohrmarkierung
In der neuen Norm heißt es: „Die Kennzeichnung von Stahlrohren muss mindestens Folgendes umfassen: Name oder Marke des Herstellers, Nummer der Produktnorm, Nummer der Stahlmarke, Produktspezifikation und Identifikationsnummer für die Rückverfolgbarkeit.“
Die Stahlrohrkennzeichnung besteht aus dem Produktetikett und dem Rohrkörpercode.Wenn eine der oben genannten Informationen fehlt, ist dies illegal.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.07.2022